Arbeitszeiterfassung fürs Handwerk.

Was Pflicht ist und was das für deinen Betrieb heißt

Die Frage kommt in fast jedem Erstgespräch: Muss ich das jetzt digital machen? Die kurze Antwort: Erfassen musst du auf jeden Fall. Wie, hängt von der Betriebsgröße ab.

Jetzt testenTermin buchen
  • 14 Tage kostenlos
  • Keine Kreditkarte
  • Server in Deutschland
  • DSGVO-konform
Dokumentierte Arbeitszeiten im digitalen Stundenzettel
5.0
Artesa Bewertungen auf Capterra

Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden, und zwar die tatsächlich geleisteten. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 entschieden, dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einführen müssen. Ein Dienstplan reicht dafür nicht, weil er zeigt, was geplant war, nicht was passiert ist.

Zu dokumentieren sind Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sowie die Pausen. Für Überstunden und Sonntagsarbeit gilt die Aufzeichnungspflicht nach dem Arbeitszeitgesetz ohnehin schon lange. Wer auf Papier erfasst, erfüllt die Anforderung grundsätzlich auch.

Im Blog haben wir das Thema mit mehr Praxisbezug aufbereitet: Arbeitszeiterfassung im Handwerk.

Elektronische Erfassung ist noch kein Gesetz

Ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums von 2023 sah eine elektronische Erfassung vor, mit einer Ausnahme für Betriebe bis zehn Mitarbeiter. Verabschiedet ist er bis heute nicht. Wer heute auf Papier erfasst, verstößt damit nicht gegen eine bestehende Pflicht, ist aber für eine mögliche Neuregelung nicht aufgestellt.

Praxis eingeordnet, kein Rechtsrat

Wir bauen Software und ordnen hier ein, wie Betriebe im Alltag mit der Aufzeichnungspflicht umgehen. Für die verbindliche Auslegung in deinem Fall frag Innung, Steuerberater oder einen Fachanwalt. Den größeren Zusammenhang fasst der Artikel Zeiterfassung im Handwerk zusammen.

  • Beginn, Ende, Dauer

    Die tatsächliche Arbeitszeit, nicht die geplante.

  • Pausen

    Gehören mit dokumentiert.

  • Zeitnah festgehalten

    Im Bau innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem Arbeitstag.

  • Nachvollziehbar aufbewahrt

    Die Aufzeichnungen müssen später prüfbar sein.

  • Dienstplan reicht nicht

    Er zeigt die Planung, nicht die geleistete Arbeit. Was für morgen vorgesehen ist, bleibt Sache der Einsatzplanung.

Wer prüft, und was passiert, wenn nichts da ist

  • Arbeitsschutzbehörden der Länder

    Sie schauen auf das Arbeitszeitgesetz, also auf Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen.

  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls

    Mindestlohn und die dazugehörigen Aufzeichnungen. Im Bau passiert das meist unangekündigt und direkt auf der Baustelle.

  • Bis zu 30.000 Euro je Verstoß

    Diesen Rahmen sehen Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz bei fehlenden, unvollständigen oder zu spät geführten Aufzeichnungen vor. Die Höhe hängt von Umfang und Vorsatz ab.

Häufiger als eine Prüfung trifft Betriebe der Streit über Stunden. Klagt jemand Mehrarbeit ein und der Betrieb hat keine eigenen Aufzeichnungen, fehlt die Gegenzahl. Wer Überstunden sauber führt, hat diese Gegenzahl.

Im Bau gilt zusätzlich das Mindestlohngesetz

Zwei Pflichten landen im Alltag gern in einem Topf, obwohl sie aus verschiedenen Richtungen kommen. Die eine stammt aus dem Arbeitsschutz und trifft jeden Betrieb: das BAG-Urteil von 2022 zusammen mit dem Arbeitszeitgesetz. Die andere steht in Paragraf 17 des Mindestlohngesetzes und gilt zusätzlich für bestimmte Branchen, darunter das Baugewerbe, den Gerüstbau und die Gebäudereinigung.

Für diese Betriebe sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Minijobber fallen ausdrücklich darunter, und zwar unabhängig von der Branche. Wo nicht jeder in der Kolonne einzeln stempelt, kommen die Stunden im Bau oft über die Besetzung im Bautagesbericht zusammen.

Arbeitsschutz und Arbeitszeitgesetz
  • Gilt für jeden Betrieb, unabhängig von Branche und Größe.
  • Beginn, Ende, Dauer und Pausen der tatsächlichen Arbeitszeit.
  • Die Form ist frei, Papier ist zulässig.
  • Zuständig: die Arbeitsschutzbehörden der Länder.
Paragraf 17 MiLoG, unter anderem im Bau
  • Zusätzlich für Bau, Gerüstbau, Gebäudereinigung und weitere Branchen.
  • Beginn, Ende und Dauer, spätestens sieben Kalendertage danach.
  • Mindestens zwei Jahre aufbewahren, Minijobber eingeschlossen.
  • Zuständig: die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.

Was überhaupt als Arbeitszeit zählt

Gleich nach der Pflicht kommt die Frage, die im Betrieb wirklich diskutiert wird: Zählt die Fahrt zur Baustelle?

Wer morgens in den Betrieb kommt, Material auflädt und dann rausfährt, ist ab dem Betriebshof in der Arbeitszeit. Die direkte Fahrt von zu Hause zur Baustelle gilt dagegen häufig als Wegezeit. Dazwischen hängt viel an Anordnung, Tarifvertrag oder betrieblicher Regelung: Sammelplatz statt Betriebshof, Fahrer gegen Beifahrer, Wegezeitentschädigung nach Bautarif. Führt das bei euch regelmäßig zu Diskussionen, ist eine schriftliche Regelung mehr wert als jede Einzelfallentscheidung am Monatsende.

Für die Erfassung heißt das: Fahrt, Rüsten und Arbeit auf der Baustelle sollten getrennt sichtbar sein. In Artesa läuft jede Buchung entweder auf einen Auftrag oder auf eine Verteilzeit, die Anfahrt kann als eigener Arbeitsschritt am Auftrag hängen. Je Auftrag läuft das in der Projektzeiterfassung zusammen, und welcher Anteil der bezahlten Stunden auf Verteilzeiten geht, rechnet die Kapazitätsplanung aus.

Eintragen darf das Team, verantwortlich bleibt der Betrieb

Die Erfassung darf an die Mitarbeiter delegiert werden, und so läuft es in den meisten Betrieben. Die Verantwortung wandert nicht mit: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass tatsächlich erfasst wird, also stichprobenweise draufschauen und nachhaken, wenn Tage leer bleiben.

Vertrauensarbeitszeit ist damit nicht vom Tisch. Frei über die Lage der eigenen Arbeitszeit zu entscheiden, ändert nichts daran, dass sie festgehalten wird.

Praktisch stempeln die Mitarbeiter selbst, reichen ihren Stundenzettel ein, und der Verantwortliche gibt ihn frei. In der Übersicht siehst du für alle, wo etwas fehlt, etwa ein Soll-Arbeitstag ohne Erfassung. Nachfragen musst du dann nur dort.

Sonderfälle im Betrieb

  • Minijobber und Aushilfen

    Für geringfügig Beschäftigte gilt die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz in jeder Branche. Bei Zollkontrollen ist das erfahrungsgemäß der erste Blick.

  • Auszubildende

    Zählen als Arbeitnehmer, ihre Zeiten gehören genauso dokumentiert. Bei Minderjährigen kommt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit eigenen Grenzen dazu.

  • Mitarbeiter Familienangehörige

    Für Ehepartner, Kinder und Eltern des Inhabers sieht das Mindestlohngesetz eine Ausnahme von der Aufzeichnungspflicht vor. Andere Verwandte fallen nicht darunter.

  • Der Inhaber selbst

    Als Inhaber bist du kein Arbeitnehmer und musst für dich nichts aufzeichnen. Viele tun es trotzdem, weil sonst in der Nachkalkulation die eigenen Stunden fehlen.

Mitarbeiter erfasst Beginn und Ende der Arbeitszeit.

Erfassen, ohne dass es Arbeit macht

Die Pflicht ist das eine, die Akzeptanz im Team das andere. Erfahrungsgemäß scheitert es selten am Gesetz und fast immer daran, dass das Erfassen zu umständlich ist.

Deshalb geht es bei Artesa in wenigen Sekunden: per App auf der Baustelle oder per Chip in der Werkstatt.

Urlaub, Krankheit und Überstunden im selben System.

Abwesenheiten gehören dazu

Urlaub, Krankheit und Überstunden stehen im selben System wie die Arbeitszeiten. Damit ist die Dokumentation vollständig und du musst sie nicht aus zwei Quellen zusammensetzen. Was daraus an Plus und Minus zusammenläuft, führt das Arbeitszeitkonto.

Erfasste Zeiten bleiben gespeichert und lassen sich exportieren.

Im Prüfungsfall zählt, wie schnell es auf dem Tisch liegt

Verlangt wird die Aufzeichnung für den geprüften Zeitraum, lesbar und jedem Mitarbeiter zuzuordnen. Aus einem Ordner mit Zetteln wird daraus eine Suchaktion, aus dem System ein Export.

In Artesa bleiben die Zeiten gespeichert und lassen sich als CSV ziehen. Wird eine Zeit von Hand geändert, ist sie als Nachtrag gekennzeichnet und lässt sich mit einer Bemerkung versehen. Die manuelle Bearbeitung kann im Arbeitszeitmodell auch komplett gesperrt werden, dann kommen die Zeiten ausschließlich aus der Erfassung.

Nachweisen, ohne Extraarbeit

14 Tage selbst testen oder vorher mit uns telefonieren

Unsicher, ob eure Dokumentation einer Prüfung standhält? Erzähl uns, wie ihr die Stunden heute festhaltet. Wir sagen dir, was sich davon in Artesa von selbst ergibt und was ihr weiterhin schriftlich regeln müsst.

Jetzt testenTermin buchen

Lieber erst zuschauen? Komm ins kostenlose Live-Webinar am 15.09. um 15:00 Uhr

  • 14 Tage kostenlos
  • Keine Kreditkarte
  • Server in Deutschland
  • DSGVO-konform

Das sagen Betriebe, die damit arbeiten

Sanierter Mehrfamilienhaus-Altbau – Referenzobjekt von Boddensegler Immobilien Management
Logo Boddensegler Immobilien Management
Bauunternehmen 4 Mitarbeiter
Kay Brandenburg
Geschäftsführer Boddensegler Immobilien Management
Artesa unterstützt uns zuverlässig bei der Planung und Durchführung. Mein Team ist immer auf dem neuesten Stand und ich habe einen klaren Überblick über den Fortschritt unserer Aufträge.
Drei Gerüstbauer der Gerüstbau Gabel KG auf einem frisch errichteten Stahlgerüst vor blauem Himmel
Logo Gerüstbau Gabel KG
Gerüstbau 12 Mitarbeiter
Yvonne Gabel
Geschäftsführung Gerüstbau Gabel KG
Mit unserem Kalkulationsprogramm erstellen wir Angebote und Rechnungen - mit Artesa planen wir die Woche durch. Aufbau- und Abbau-Termine haben wir so sauber im Blick und können unsere Kolonnen optimal einteilen.
Moderne Glas-Terrassenüberdachung an einem Wohnhaus – Referenzobjekt von Lebenstraum Terrasse
Logo Lebenstraum Terrasse
Bauelemente 10 Mitarbeiter
Bernd Kentzler
Geschäftsführer Lebens[t]raum Terrasse
Die Kommunikation zwischen Büro und Monteuren hat sich mit Artesa deutlich verbessert - dank projektbezogenem Chatverlauf ohne Datenverlust.
Team der Leonhard Paul GmbH im Firmengebäude in Freiburg
Logo Leonhard Paul GmbH
Fenster & Türen 30 Mitarbeiter
Leonhard Paul GmbH
Die Software ist praxisnah aufgebaut und unterstützt unsere täglichen Abläufe zuverlässig. Besonders gefällt uns, dass regelmäßig sinnvolle Weiterentwicklungen kommen und das Team dahinter engagiert und motiviert wirkt.
Mehrgeschossiger Rohbau mit blauem Gerüstnetz und Baukränen – Baustelle von MPG Marius Perseke Gerüstbau
Logo MPG Marius Perseke Gerüstbau
Gerüstbau 43 Mitarbeiter
Marius Perseke
Gerüstbaumeister MPG Marius Perseke Gerüstbau
Artesa hat unsere Baustellenplanung deutlich vereinfacht. Wir sehen sofort, welche Aufbau- und Abbautermine anstehen und haben auch Abwesenheiten wie Urlaub oder Schule direkt im Blick.
Moderne Holztreppe mit Glasgeländer in einem Wohnhaus – gefertigt von Treppen Schmidt
Logo Treppen Schmidt
Treppenbau 18 Mitarbeiter
Nicolas Schmidt
Geschäftsführer Treppen Schmidt
Mit Artesa gelingt es mir, auch von Unterwegs den Überblick zu behalten und meinen Betrieb zu steuern. Außerdem kann ich meine Werkstatt viel besser auslasten und insgesamt mehr Aufträge in kürzerer Zeit bearbeiten.

Häufig gestellte Fragen

Funktionen im Überblick