Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 20.12.2022

1. Zustandekommen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Artesa GmbH, Friedrich-Barnewitz-Str. 7, 18119 Rostock (nachfolgend „Anbieter“) und Ihnen (nachfolgend „Vertragspartner“), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
  2. Als Nutzer werden alle Personen bezeichnet, denen eine Lizenz der Software zugeordnet wird. Dies kann den Vertragspartner miteinbeziehen.
  3. Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich. Verwendet der Vertragspartner entgegenstehende oder ergänzende AGB, wird deren Geltung hiermit widersprochen, sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter dem ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Leistungen des Anbieters

  1. Die Leistungen des Anbieters beziehen sich ausschließlich auf die gewerbliche und selbstständige Tätigkeit des Vertragspartners. Vertragspartner können nur Unternehmen im Sinne des § 14 BGB sein.
  2. Der Anbieter stellt die Vertragssoftware, Artesa, zur Nutzung über das Internet bereit. Diese Software besteht aus verschiedenen Funktionen, die dem Nutzer ein Auftragsmanagement in digitaler Form ermöglichen. Die Funktionen umfassen die digitale Planung von Aufträgen, durch die Erstellung von digitalen Auftragsmappen, in denen Stammdaten zum Auftrag und Daten zu Kunden festgehalten werden. In der Auftragsmappe können Arbeitsschritte und deren Umfang definiert werden und die Arbeitsergebnisse und Informationen dokumentiert werden. Die Plantafel ermöglicht die Darstellung der Arbeitsschritte aus Auftragsmappen und ermöglicht es diese zeitlich einzuplanen. Für Arbeitsschritte und Arbeitstage können Kapazitäten festgelegt werden, so ist eine Kapazitätsplanung möglich und Engpässe oder freie Kapazitäten können effektiv erkannt werden. Mitarbeiter können in der Software angelegt werden und Lizenzen zugeordnet werden, angelegte Mitarbeiter können Arbeitsschritten zugeordnet werden. Nutzer können die Zeit erfassen, die zur Bearbeitung eines Arbeitsschrittes benötigt wurde. Verschiedene Lizenzen umfassen dabei verschiedene Leistungsumfänge, diese können der Webseite: https://artesa.de/preise entnommen werden.
  3. Der Anbieter behält sich vor Module anzubieten, die die Software erweitern, diese können Schnittstellen, Individualleistungen oder sonstige Funktionen umfassen, die nicht für die grundsätzlichen Funktionen aus 2.2 benötigt werden. Für diese Module können zusätzliche Kosten anfallen, diese sind dem individuellen Angebot zu entnehmen.
  4. Die Software befindet sich dabei in ständiger Weiterentwicklung. Nicht in dieser Vereinbarung beschriebene Funktionen, um die die Software erweitert wird und die dem Nutzer für Testzwecke zur Verfügung gestellt werden, werden ebenfalls von den Nutzungsbedingungen umfasst. Der Anbieter behält sich Änderungen der Software vor, die die generelle Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.
  5. Die Software wird auf vom Anbieter direkt oder indirekt genutzten Servern gehostet und dem Nutzer über das Internet zugänglich gemacht (Software-as-a-Service). Systemvoraussetzung zur Nutzung ist eine aktuelle Version der Browser Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Opera, Safari oder andere auf Chromium basierende Browser. Sollte der Nutzer veraltete Versionen der aufgezählten Browser oder nicht aufgelistete Browser nutzen können dadurch Fehler entstehen, für die der Anbieter keine Haftung übernimmt.
  6. Die Software ist über https://www.app.artesa.de über das Internet verfügbar.
  7. Der Nutzer ist nicht berechtigt die Software zu vermehren oder zu verändern, es besteht lediglich ein Nutzungsrecht. Anpassungen an dafür vorgesehenen Stellen, wie Einstellungen sind davon ausgenommen.
  8. Der Zugang zur Nutzung der Software Artesa setzt die Unterzeichnung eines Softwarenutzungsvertrages oder eine kostenfrei Testphase, siehe §8, voraus.
  9. Der Nutzer stimmt zu, dass Rechnungen elektronisch übermittelt werden. Elektronische Rechnungen werden per E-Mail im PDF-Format zur Verfügung gestellt.
  10. Die Präsentation der Dienstleistung auf der Website oder im Rahmen von Veranstaltungen stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Auch die Bereitstellung einer Testversion stellt kein Angebot dar. Die zeitliche oder mengenmäßige Gültigkeit von gesonderten Angeboten wird gegebenenfalls angezeigt. Preisänderungen werden vorbehalten.
  11. Der Anbieter ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Vertragspartners oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang zur Vertragssoftware und den abgelegten Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt beziehungsweise die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber Anbieter sichergestellt ist. Der Vertragspartner bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen.

3. Einräumung von Speicherplatz

  1. Der Anbieter überlässt dem Vertragspartner einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Die Begrenzung beträgt dabei 50 GB. Dies umfasst Datensätze als auch Anhänge, die in der Auftragsmappe angefügt werden.
  2. Der Speicherplatz ist ausschließlich durch Nutzung der Software Artesa verfügbar und darf nicht unberechtigten Dritten zugänglich gemacht werden.
  3. Erreicht der Vertragspartner die Speichergrenze kann die Funktionalität der Software nicht mehr gewährleistet werden. Der Vertragspartner sollte sich in diesem Fall an den Anbieter wenden, um den Speicher zu erweitern oder veraltete Daten zu löschen. Treten dabei weitere Kosten auf können diese dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.

4. Pflichten des Anbieters

  1. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Vertragspartner die Software im Vertragszeitraum bereitzustellen, dies beinhaltet Zugangsdaten zur Software auf dem vom Anbieter verwalteten Server.
  2. Der Anbieter verpflichtet sich dem Vertragspartner eine Verfügbarkeit von 95% im Jahresmittel zu gewährleisten. Diese Verfügbarkeit bezieht sich nur auf vom Anbieter verschuldete Ausfälle. Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt werden nicht miteinbezogen. Die Sperrung des Zuganges Aufgrund einer Vertragsverletzung durch den Nutzer hat ebenfalls keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit.
  3. Kommt es zu einer Unterschreitung der zugesicherten Verfügbarkeit, so kann der Vertragspartner die Zahlungen für die Periode um den Anteil der Ausfallzeit mindern.

5. Support und Fehlerbehebung

  1. Der Anbieter stellt den Nutzern zur Beseitigung von technischen Störungen und Behebung von Fehlern, die im Rahmen der Nutzung der Software aufkommen, telefonisch einen Kundendienst zur Verfügung. Der Kundendienst des Anbieters ist von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 Uhr – 16:00 Uhr erreichbar, ausgenommen sind gesetzliche und kirchliche Feiertage, die aktuellen Kontaktdaten finden Sie auf: https://www.artesa.de
  2. Meldet der Nutzer Fehler in der Software verpflichtet sich der Anbieter auf die Anfrage des Nutzers innerhalb von 12 Stunden in den unter §5.1 angegebenen Zeiten zu reagieren. Meldet der Nutzer die Fehler telefonisch, so gilt dies als Reaktion.
  3. Der Anbieter verpflichtet sich Fehler schnellstmöglich zu beheben oder dem Nutzer eine Fehlerumgehung zu ermöglichen. Der Anbieter versichert dem Nutzer dabei innerhalb von spätestens 2 Werktagen mindestens eine Fehlerumgehung, um die Tätigkeit des Nutzers sicherzustellen. Abhängig von der Komplexität eines Fehlers können Fehlerbehebungen sehr komplex sein und mehrere Wochen in Anspruch nehmen, der Anbieter sichert dem Nutzer zu Fehler, die Grundfunktionen beeinträchtigen und einen starken Einfluss auf die Tätigkeit des Nutzers haben innerhalb von 2 Wochen zu beheben. Bei Fehlern in der Darstellung, Sprache oder in weiteren Bereichen, die aber Funktionalität nicht einschränken verpflichtet sich der Anbieter diese im nächsten Update zu beheben, nicht aber innerhalb einer Frist.

6. Pflichten des Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich die im Vertrag vereinbarten Zahlungen fristgerecht zu begleichen.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet jedem Nutzer der Software eine Lizenz zuzuordnen. Lizenzen sind kostenpflichtig. Preise sind der Webseite https://artesa.de/preise zu entnehmen.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet jeden neuen Nutzer, der die Software nutzt, dem Anbieter zu Zwecken der Abrechnung zu melden. Ebenso ist der Nutzer verpflichtet jeden Mitarbeitenden, dessen Lizenz nicht mehr in Benutzung ist zu melden damit diese deaktiviert werden können und keine Kosten entstehen. Die Meldung erfolgt in der Regel, durch die Erstellung oder Löschung eines Benutzerkontos und dem veränderten Status der zugehörigen Lizenz.
  4. Die Änderung der Lizenz eines Nutzers unterliegt ebenso der Meldungspflicht aus §6.3, als Meldung genügt die Anpassung der Lizenz für das Benutzerkonto des Nutzers. Mit Änderung der Lizenz ändern sich die Kosten, entsprechende Preise, siehe https://artesa.de/preise.
  5. Der Anbieter beschränkt den Wechsel zwischen Lizenzen und die Erstellung und Löschung von Benutzerkonten und Lizenzen nicht, sollte der Vertragspartner dies ausnutzen, um Kosten zu umgehen und Leistungen zu beziehen, ohne diese zu vergüten behält sich der Anbieter die Beschränkung dieser Funktionen, sowie die außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses vor.
  6. Der Vertragspartner ist verpflichtet alle seinem Unternehmen zugehörigen Nutzer über Ihre in §6 festgesetzten Pflichten zu belehren.
  7. Die von den Nutzern auf dem Speicherplatz abgelegten Daten können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Vertragspartner befugt hiermit den Anbieter, die auf dem Server abgelegten Daten zu Datensicherheitszwecken zu vervielfältigen (Backups), der vorgesehene Speicherplatz wird dadurch nicht beeinträchtigt.
  8. Kommt es zu einer Beendigung des Vertrages ist der Vertragspartner verpflichtet die Datenbestände aus der Software zu exportieren, spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsendes. Kommt der Nutzer dem nicht nach werden die Daten nach einer Verwahrungsfrist von 3 Monaten unwiederbringlich gelöscht.

7. Pflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer verpflichtet sich, die ihm zugeordneten Nutzerdaten nicht an Dritte weiterzugeben. Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass kein unbefugter Dritter Zugriff erhält.
  2. Der Nutzer verpflichtet sich bei der Übernahme von Daten in die Software Schutz- und Urheberrechter zu wahren. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen in der Software keine falschen oder betrügerischen Angaben zu machen. Sollte der Nutzer unbefugten Dritten Zugang zur Software gewähren, so haftet der Nutzer für deren handeln.
  3. Der Nutzer ist verpflichtet, für personenbezogene Daten, die er erhebt, die erforderliche Einwilligung der Betroffenen einzuholen.
  4. Der Nutzer ist verpflichtet dem Anbieter den Fernzugriff auf die Software bzw. das Kundenkonto zum Zwecke des technischen Supports (dies beinhaltet insbesondere Fernwartung, Implementierung von Updates und Beseitigung von Softwarefehlern) zu gestatten.
  5. Der Nutzer ist verpflichtet, die in der Software verwendeten Daten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen, sowie die Daten regelmäßig zu sichern umso einem Verlust vorzubeugen. Der Nutzer ist verpflichtet die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen einen Einfluss von Viren in die Software zu verhindern, zum Beispiel durch die Verwendung von aktuellen Virenprogrammen.

8. Testphase

  1. Die Testphase beginnt mit der Aktivierung des Nutzerkontos durch den Anbieter an einem gemeinsam mit dem Nutzer festgelegten Starttermin. Die Nutzungsbedingungen müssen von Benutzern auch in der Testphase bestätigt werden.
  2. Die in der Testphase zur Verfügung gestellte Software (Artesa-Demo) kann im Vergleich zur kostenpflichtigen Vollversion im Funktionsumfang reduziert sein.
  3. Die Dauer der kostenlosen Testphase beträgt zwei Wochen. Die Testphase kann vom Anbieter ohne Angabe von Gründen jederzeit beendet werden. Kommt es zu einem Vertrag zwischen Anbieter und Kunden können in der Software gespeicherte Daten übernommen werden, andernfalls werden diese nach Ende der Testphase gelöscht.
  4. Ein automatischer Übergang in eine bezahlpflichtige Nutzung besteht nicht.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit wird im Softwarenutzungsvertrag geregelt.
  2. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht, sollte das Benutzerkonto aufgrund von Vertragsverletzungen gesperrt werden.
  3. Die Rechte auf außerordentliche Kündigung des AVV, siehe Anlage, gelten.
  4. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden sämtliche Daten des Nutzers für einen Zeitraum von 3 Monaten vom Anbieter gespeichert. Zum Zwecke der Wiederaufnahme eines Vertrages, sollte der Nutzer ohne ein neues Vertragsverhältnis mit dem Anbieter auf die Daten zugreifen kann eine Gebühr anfallen.

10. Preise, Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Die aktuellen Preise können der Webseite: https://artesa.de/preise entnommen werden. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Gebühren fallen ab dem 1. Tag, des vom Vertragspartner gebuchten Zeitraums an, entsprechend der von ihm gebuchten Lizenzen.
  3. Gebühren fallen monatlich anhand der aktiven Lizenzen an. Zu beachten sind die Pflichten des Vertragspartners, siehe §6.
  4. ie Vergütung erfolgt unabhängig vom genutzten Volumen.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für Lizenzen und Module nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn erhöhen. Die Erhöhung kann maximal 10% pro Jahr betragen und muss vom Anbieter begründet werden. Ein möglicher Grund ist hierbei die Kostenentwicklung des Anbieters. Es kann höchstens einmal pro Jahr zu einer Preisanpassung kommen. Preisanpassungen müssen mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten angekündigt werden. Die Ankündigung erfolgt über die vom Vertragspartner angegebenen Kontaktdaten als E-Mail oder Brief. Der Vertragspartner hat das Recht den Vertrag außerordentlich während der Ankündigungsfrist zu kündigen oder der Preisanpassung zu widersprechen.
  6. Der Anbieter entwickelt die Software dauerhaft weiter, kommt es zur Erweiterung der Software um weitere Funktionen oder die Verbesserung von Funktionen und einem damit einhergehenden Mehrwert für Vertragspartner und Nutzer ist der Anbieter berechtigt die Preise anzupassen, diese Preisanpassung berührt nicht die in 10.5. geregelte Grenze für Preisanpassungen.
  7. Der Anbieter behält sich das Recht vor, abhängig vom Buchungszeitraum, Nutzergruppe oder dem Nutzungszeitraum verschiedene Entgeltmodelle und Leistungsumfänge anzubieten.
  8. Zusätzlich können Einrichtungspakete oder Schulungen gebucht werden, die entsprechenden Preise und Leistungsumfänge sind der Webseite: https://artesa.de/preise zu entnehmen. Fallen Fahrkosten, Übernachtungskosten oder sonstige Kosten an, die im Rahmen einer Einrichtung/Schulung am Unternehmensstandort des Kunden anfallen können diese dem Vertragspartner in Rechnung gestellt werden.
  9. Die Dienstleistung kann vom Vertragspartner nur durch die im folgenden angegebenen Zahlungswege getätigt werden. Weitere Zahlungswege können durch beiderseitiges Einverständnis genutzt werden.
  10. Zahlungen sind per Rechnung sowie per Lastschrift über ein vom Vertragspartner erteiltes SEPA-Basismandat möglich. Mit Angabe eines Zahlungsverfahrens ermächtigt der Vertragspartner den Anbieter die fälligen Beträge einzuziehen.
  11. Sollten im Rahmen der Zahlungsabwicklung Gebühren anfallen, die auf fehlerhafte Angaben des Vertragspartners zurückzuführen sind, so hat der Nutzer diese Gebühren zu tragen.
  12. Der Anbieter stellt dem Vertragspartner für jeden Abrechnungsmonat eine Rechnung an die vom Vertragspartner angegebene E-Mail.
  13. Sollte der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug kommen, so behält sich der Anbieter die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Kommt es zu einem Zahlungsverzug von zwei Kalendermonaten hat der Anbieter das Recht, den Zugang zur Software zu sperren, sowie den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

11. Mängelhaftung / Haftung

  1. Der Anbieter garantiert die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Software und die Verfügbarkeit über das Internet.
  2. Für den Fall, dass Leistungen des Anbieters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Vertragspartner für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Vertragspartner am Zugriff des unberechtigten ein Verschulden trifft.
  3. Der Anbieter ist zu sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Vertragspartner von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
  4. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  5. Schadensatzansprüche, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen bestehen nur wenn eine Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt wurde. Die Ansprüche sind in diesem Fall auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert oder auf die Höhe der jährlichen Zahlungsverpflichtung begrenzt.
  6. Für Ansprüche wegen grober Fahrlässigkeit, sowie Körperschäden gelten die rechtlichen Grundlagen.
  7. Die Artesa GmbH haftet nur für Schäden in ihrem Machtbereich (nicht für Schäden an Endgeräten oder der Kommunikationstechnologie). Der Anbieter haftet nicht für vom Nutzer begangene Urheber- oder Schutzrechtsverletzungen. Ebenso nicht für vom Nutzer verletzte Datenschutzbestimmungen, siehe Datenschutzbestimmungen im AVV.

12. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Rostock. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Rostock. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN-Kaufrechts.
  2. Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine rechtlich konforme Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung entspricht.