Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.08.2026

  1. Grundlegendes

    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Artesa GmbH, Friedrich-Barnewitz-Str. 7, 18119 Rostock (nachfolgend „Anbieter“) und Ihnen (nachfolgend „Kunde“), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
    2. Als Nutzer werden alle Personen bezeichnet, denen eine Lizenz der Software zugeordnet wird. Dies kann den Kunden umfassen.
    3. Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende AGB, wird deren Geltung hiermit widersprochen, sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter dem ausdrücklich zugestimmt hat.
  2. Vertragsgegenstand

    1. Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Software. Es erfolgt keine körperliche Überlassung. Die Software bleibt jederzeit auf dem Server des Anbieters.
    2. Der Anbieter stellt dem Nutzer während der Laufzeit des Vertrages die Nutzung der Software „Artesa“ zu eigenen Zwecken zur Verfügung.
    3. Der Umfang der Nutzung richtet sich nach den vereinbarten Lizenzen, die sich aus dem zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung aktuellen Angebot bzw. der Auflistung im Buchungsportal ergeben. Der Umfang kann während der Vertragslaufzeit im gegenseitigen Einvernehmen flexibel erweitert werden.
    4. Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für die vereinbarten Lizenzen gemäß 2.3 dieser AGB. Werden vom Kunden zusätzliche Lizenzen aktiviert oder genutzt, entsteht die Vergütungspflicht ab dem Tag der erstmaligen Aktivierung oder Nutzung der jeweiligen Lizenz. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter innerhalb von sieben Kalendertagen über die zusätzliche Lizenz zu informieren.
    5. Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verkaufen oder Dritten zugänglich zu machen.
    6. Zugriff und Nutzung der auf den Servern des Anbieters gespeicherten Software erfolgen über eine Internetverbindung durch die Verwendung eines Internet-Browsers. Die Software ist über folgende Webseite erreichbar: https://app.artesa.de
    7. Der Anbieter bietet dem Kunden die Software stets in der aktuellen Version an.
    8. Der Anbieter ist berechtigt, die Software zu warten, zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. Während erforderlicher Wartungs- oder Aktualisierungsarbeiten kann die Nutzung der Software vorübergehend eingeschränkt sein. Der Anbieter wird planbare Wartungsarbeiten nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchführen.
    9. Der Zugang zur Nutzung der Software Artesa setzt den Abschluss eines Abonnements im Buchungsportal, die Unterzeichnung eines Softwarenutzungsvertrages oder eine kostenfreie Testphase, siehe 9 voraus.
    10. Die Präsentation der Dienstleistung auf der Website oder im Rahmen von Veranstaltungen stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Auch die Bereitstellung einer Testversion stellt kein Angebot dar. Die zeitliche oder mengenmäßige Gültigkeit von gesonderten Angeboten wird gegebenenfalls angezeigt. Preisänderungen werden vorbehalten.
  3. Leistungen des Anbieters

    1. Die Leistungen des Anbieters beziehen sich ausschließlich auf die gewerbliche und selbstständige Tätigkeit des Kunden. Kunden können nur Unternehmen im Sinne des § 14 BGB sein.
    2. Der Anbieter stellt die Vertragssoftware, Artesa, zur Nutzung über das Internet bereit. Die Software besteht aus verschiedenen Funktionen, die dem Nutzer ein Auftragsmanagement in digitaler Form ermöglichen. Die Funktionen umfassen Auftragsplanung, Kapazitätsplanung, Dokumentation, Zeiterfassung, Abwesenheitsplanung und Kommunikation. Weitere Informationen zu den Funktionen befinden sich unter https://www.artesa.de.
    3. Der Anbieter behält sich vor Module anzubieten, die die Software erweitern, diese können Schnittstellen, Individualleistungen oder sonstige Funktionen umfassen, die nicht für die grundsätzlichen Funktionen aus 3.2 benötigt werden. Für diese Module können zusätzliche Kosten anfallen, diese sind dem individuellen Angebot zu entnehmen.
    4. Die Software befindet sich in ständiger Weiterentwicklung. Nicht in dieser Vereinbarung beschriebene Funktionen, um die die Software erweitert wird und die dem Nutzer für Testzwecke zur Verfügung gestellt werden, werden ebenfalls von den Nutzungsbedingungen umfasst. Der Anbieter behält sich Änderungen der Software vor, die die generelle Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.
    5. Die Software kann Funktionen enthalten, die auf künstlicher Intelligenz oder automatisierten Verfahren basieren. Die von solchen Funktionen erzeugten Inhalte, Auswertungen, Empfehlungen oder Vorschläge dienen ausschließlich der Unterstützung des Kunden. Der Kunde bleibt verpflichtet, sämtliche Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung für den jeweiligen Verwendungszweck zu prüfen.
    6. Die Software wird auf vom Anbieter direkt oder indirekt genutzten Servern gehostet und dem Nutzer über das Internet zugänglich gemacht (Software-as-a-Service). Systemvoraussetzung zur Nutzung ist eine aktuelle Version der Browser Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Opera, Safari oder andere auf Chromium basierende Browser. Sollte der Nutzer veraltete Versionen der aufgezählten Browser oder nicht aufgelistete Browser nutzen können dadurch Fehler entstehen, für die der Anbieter keine Haftung übernimmt.
    7. Die Software kann Schnittstellen zu Diensten und Systemen Dritter enthalten. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder unveränderte Bereitstellung solcher Drittanbieterdienste. Änderungen oder Einstellungen von Schnittstellen durch Dritte berechtigen den Kunden nicht zur Minderung oder Schadensersatz, sofern die Beeinträchtigung nicht vom Anbieter zu vertreten ist.
  4. Einräumung von Speicherplatz

    1. Der Anbieter überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Die Begrenzung beträgt dabei 50 GB. Dies umfasst sowohl Datensätze als auch Anhänge, die Aufträgen angefügt werden.
    2. Der Speicherplatz ist ausschließlich durch Nutzung der Software Artesa verfügbar und darf nicht unberechtigten Dritten zugänglich gemacht werden.
    3. Erreicht der Kunde die Speichergrenze kann die Funktionalität der Software nicht mehr gewährleistet werden. Der Kunde kann sich in diesem Fall an den Anbieter wenden, um den Speicher zu erweitern oder veraltete Daten zu löschen. Treten dabei weitere Kosten auf, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
  5. Pflichten des Anbieters

    1. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die Software im Vertragszeitraum bereitzustellen, dies beinhaltet Zugangsdaten zur Software auf dem vom Anbieter verwalteten Server.
    2. Der Anbieter verpflichtet sich dem Kunden eine Verfügbarkeit von 95% im Jahresmittel zu gewährleisten. Diese Verfügbarkeit bezieht sich nur auf vom Anbieter verschuldete Ausfälle. Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt, hierzu zählen insbesondere Stromausfälle, Störungen von Telekommunikationsnetzen, Ausfälle von Rechenzentren sowie behördliche Maßnahmen, werden nicht miteinbezogen. Die Sperrung des Zuganges Aufgrund einer Vertragsverletzung durch den Nutzer hat ebenfalls keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit.
  6. Support und Fehlerbehebung

    1. Der Anbieter überwacht die Funktionsfähigkeit der Software fortlaufend und wird ihm bekannt gewordene Fehler im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beheben. Dem Kunden ist bekannt, dass Software aufgrund ihrer Komplexität nicht vollständig frei von Fehlern sein kann.
    2. Der Anbieter stellt den Nutzern für die Meldung von Störungen, Fehlfunktionen und sonstigen technischen Anfragen ein Support-Postfach sowie einen telefonischen Kundendienst zur Verfügung. Der Support ist montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten sind auf der Website des Anbieters unter https://www.artesa.de abrufbar. Eine ständige telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Supportzeiten wird nicht geschuldet. Der Anbieter ist berechtigt, Supportanfragen vorrangig über das Support-Postfach zu bearbeiten.
    3. Der Anbieter wird Supportanfragen innerhalb der Supportzeiten zeitnah bearbeiten und auf Fehlermeldungen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden reagieren. Als Reaktion gilt insbesondere die Eingangsbestätigung, die Aufnahme des Vorgangs zur Bearbeitung, die Rückfrage an den Nutzer oder die Bereitstellung erster Maßnahmen zur Fehleranalyse oder Fehlerbehebung.
    4. Der Anbieter wird gemeldete Fehler nach deren Bedeutung für die Nutzung der Software priorisieren und sich um deren schnellstmögliche Behebung bemühen. Fehler, die die vertragsgemäße Nutzung wesentlicher Funktionen erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen, werden mit erhöhter Priorität bearbeitet. Der Anbieter wird sich bemühen, dem Nutzer hierfür innerhalb angemessener Zeit eine Umgehungslösung oder Fehlerbehebung bereitzustellen. Fehler, die die Nutzung der Software nicht wesentlich beeinträchtigen, insbesondere Darstellungs-, Text-, Übersetzungs- oder vergleichbare Komfortfehler, können im Rahmen eines späteren Updates behoben werden. Der Anbieter schuldet insoweit keine Behebung innerhalb einer bestimmten Frist. Eine bestimmte Zeit zur endgültigen Fehlerbehebung wird nicht geschuldet, da Umfang und Komplexität eines Fehlers im Zeitpunkt seiner Meldung regelmäßig nicht zuverlässig abschätzbar sind.
  7. Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde verpflichtet sich die im Vertrag vereinbarten Zahlungen fristgerecht zu begleichen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet jedem Nutzer der Software eine Lizenz zuzuordnen. Lizenzen sind kostenpflichtig, Preise sind 11. zu entnehmen.
    3. Der Kunde ist verpflichtet jeden neuen Nutzer, der die Software nutzt, dem Anbieter zu Zwecken der Abrechnung zu melden. Die Meldung erfolgt im Buchungsportal oder schriftlich per Mail, an [email protected].
    4. Die Änderung der Lizenz eines Nutzers unterliegt ebenso der Meldungspflicht aus 2.4. Mit Änderung der Lizenz ändern sich die Kosten, entsprechende Preise, siehe 11.
    5. Der Anbieter beschränkt den Wechsel zwischen Lizenzen und die Erstellung und Löschung von Benutzerkonten und Lizenzen nicht, sollte der Kunde dies missbräuchlich nutzen, um Kosten zu umgehen und Leistungen zu beziehen, ohne diese zu vergüten behält sich der Anbieter die Beschränkung dieser Funktionen, sowie die außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses vor.
    6. Der Kunde ist verpflichtet alle seinem Unternehmen zugehörigen Nutzer über Ihre in 8. festgesetzten Pflichten zu belehren.
    7. Die von den Nutzern auf dem Speicherplatz abgelegten Daten können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde befugt hiermit den Anbieter, die auf dem Server abgelegten Daten zu Datensicherheitszwecken zu vervielfältigen (Backups), der vorgesehene Speicherplatz wird dadurch nicht beeinträchtigt.
    8. Der Anbieter ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang zur Vertragssoftware und den abgelegten Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt beziehungsweise die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber Anbieter sichergestellt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen.
    9. Der Kunde gestattet dem Anbieter die Nutzung seines Firmennamens und Firmenlogos als Referenz auf der Website, in Präsentationen und in Marketingmaterialien. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen.
  8. Pflichten des Nutzers

    1. Der Nutzer verpflichtet sich, die ihm zugeordneten Nutzerdaten nicht an Dritte weiterzugeben. Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass kein unbefugter Dritter Zugriff erhält.
    2. Der Nutzer verpflichtet sich bei der Übernahme von Daten in die Software Schutz- und Urheberrechte zu wahren. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen in der Software keine falschen oder betrügerischen Angaben zu machen. Sollte der Nutzer unbefugten Dritten Zugang zur Software gewähren, so haftet der Nutzer für deren handeln.
    3. Der Nutzer ist verpflichtet, für personenbezogene Daten, die er erhebt, die erforderliche Einwilligung der Betroffenen einzuholen.
    4. Der Nutzer ist nicht berechtigt die Software zu vermehren oder zu verändern, es besteht lediglich ein Nutzungsrecht. Anpassungen an dafür vorgesehenen Stellen, wie Einstellungen sind davon ausgenommen.
    5. Der Nutzer ist verpflichtet dem Anbieter den Fernzugriff auf die Software bzw. das Kundenkonto zum Zwecke des technischen Supports (dies beinhaltet insbesondere Fernwartung, Implementierung von Updates und Beseitigung von Softwarefehlern) zu gestatten.
    6. Der Nutzer ist verpflichtet, die in der Software verwendeten Daten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen, sowie die Daten regelmäßig zu sichern, um einem Verlust vorzubeugen. Der Nutzer ist verpflichtet die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen einen Einfluss von Viren in die Software zu verhindern.
  9. Testphase

    1. Die Testphase beginnt mit der Aktivierung des Nutzerkontos durch den Anbieter an einem gemeinsam mit dem Nutzer festgelegten Starttermin. Die Nutzungsbedingungen müssen von Benutzern auch in der Testphase bestätigt werden.
    2. Die in der Testphase zur Verfügung gestellte Software kann im Vergleich zur kostenpflichtigen Vollversion im Funktionsumfang reduziert sein.
    3. Die Dauer der kostenlosen Testphase beträgt zwei Wochen. Die Testphase kann vom Anbieter ohne Angabe von Gründen jederzeit beendet werden.
    4. Im Testsystem dürfen keine personenbezogenen Echtdaten oder sonstige sensible Daten gespeichert werden. Die Daten werden, am Ende der Testphase gelöscht.
    5. Ein automatischer Übergang in eine bezahlpflichtige Nutzung besteht nicht.
  10. Vertragslaufzeit und Kündigung

    1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    2. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Abrechnungsmodell. Die Abrechnungsmodelle können der Preisliste entnommen werden, https://www.artesa.de/preise.
    3. Die Kündigung ist spätestens zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit einzureichen.
    4. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um einen weiteren Abrechnungszeitraum.
    5. Die Kündigung ist in schriftlicher oder elektronischer Form per Mail einzureichen. In dem Schreiben sind Stamm- und Kontaktdaten des Unternehmens und des Verantwortlichen anzugeben, um die Kündigung zuzuordnen.
    6. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht, sollte das Benutzerkonto aufgrund von Vertragsverletzungen gesperrt werden.
    7. Die Rechte auf außerordentliche Kündigung des AVV gelten.
    8. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, seine Daten rechtzeitig zu exportieren. Der Anbieter hält die Daten nach Vertragsende für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen bereit. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, die Daten unwiederbringlich zu löschen.
  11. Preise, Zahlung und Zahlungsverzug

    1. Die aktuellen Preise können der Webseite https://www.artesa.de/preise entnommen werden. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    2. Gebühren fallen ab dem 1. Tag des vom Kunden gebuchten Zeitraums entsprechend der von ihm gebuchten Lizenzen oder des gebuchten Einrichtungspakets (siehe 13.) an und sind im Voraus zu bezahlen.
    3. Gebühren fallen entsprechend, des Abrechnungsmodells und der aktiven Lizenzen an. Zu beachten sind die Pflichten des Kunden, siehe 7.
    4. Für Lizenzen, die innerhalb einer Abrechnungsperiode gebucht werden, fallen ab dem Tag der Meldung Gebühren an. Entsprechend des gewählten Abrechnungsmodells fallen tagesgenaue Kosten an, die in Rechnung gestellt werden. Ab der nächsten Abrechnungsperiode geht die Lizenz in die normale Abrechnung über.
    5. Der Anbieter kann abhängig vom Buchungszeitraum, Leistungsumfang, Nutzungsumfang oder Aktionsangebot unterschiedliche Entgeltmodelle anbieten. Ein Anspruch auf Gewährung bestimmter Rabatte oder Konditionen besteht nicht.
    6. Die Vergütung erfolgt unabhängig vom genutzten Volumen.
    7. Der Kunde stimmt zu, dass Rechnungen elektronisch übermittelt werden. Elektronische Rechnungen werden per E-Mail im PDF-Format zur Verfügung gestellt.
    8. Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für Lizenzen, Module und sonstige Leistungen mit Wirkung zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode anzupassen. Der Kunde wird darüber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder direkt in der Software informiert. Bis zum Beginn des neuen Abonnementzeitraums kann der Kunde der Verlängerung zu den neuen Konditionen widersprechen oder den Vertrag kündigen. Erfolgt kein Widerspruch und keine Kündigung, läuft das Abonnement zu den angepassten Konditionen weiter.
    9. Die Dienstleistung kann vom Kunden nur durch die im folgenden angegebenen Zahlungswege getätigt werden. Weitere Zahlungswege können durch beiderseitiges Einverständnis genutzt werden.
    10. Zahlungen sind per Onlinezahlungsverfahren, Vorkasse, Kreditkarte sowie per Lastschrift über ein vom Kunden erteiltes SEPA-Basismandat möglich. Mit Auswahl eines dieser Zahlungsverfahrens ermächtigt der Kunde den Anbieter die fälligen Beträge einzuziehen.
    11. Kommt es bei einer Zahlung per Lastschrift zu einer Rücklastschrift, insbesondere aufgrund fehlender Kontodeckung, fehlerhaft übermittelter Bankdaten oder aus sonstigen Gründen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, ist der Kunde verpflichtet, die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Hierfür wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben. Die Pauschale umfasst sowohl die dem Anbieter durch Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) in Rechnung gestellten Rücklastschriftgebühren als auch den internen Bearbeitungsaufwand. Der Anbieter ist berechtigt, die Höhe der Pauschale anzupassen, sofern sich die Kostenstruktur der eingesetzten Zahlungsdienstleister nachhaltig verändert. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
    12. Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommen, so behält sich der Anbieter die Geltendmachung des Verzugsschadens oder die temporäre Sperrung des Zugangs vor. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während einer Sperrung unberührt. Nach vollständigem Ausgleich sämtlicher offenen Forderungen wird der Zugang zur Software unverzüglich wieder freigeschaltet. Kommt es trotz Mahnung zu einem Zahlungsverzug von zwei Kalendermonaten, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
  12. Rabatte und Aktionsangebote

    1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, zeitlich befristete Rabatte oder Aktionsangebote nach Maßgabe der jeweiligen Angebotsbeschreibung anzubieten. Der konkrete Aktionszeitraum, die Teilnahmevoraussetzungen sowie der Umfang der Vergünstigung ergeben sich ausschließlich aus dieser Beschreibung.
    2. Rabatte oder Aktionsangebote finden ausschließlich Anwendung auf Neuverträge, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wird. Eine nachträgliche Anrechnung auf bestehende Vertragsverhältnisse oder laufende Abonnements ist ausgeschlossen.
    3. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, gelten Rabatte lediglich für die erste Vertragslaufzeit (z. B. das erste Jahr eines Jahresabonnements). Nach Ablauf der rabattierten Laufzeit setzt sich das Vertragsverhältnis zu den jeweils gültigen regulären Konditionen fort, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf.
    4. Eine Kumulation mehrerer Rabatte oder Aktionen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Bestimmung erfolgt.
    5. Der Anbieter ist berechtigt, Rabatte oder Aktionsangebote jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu modifizieren, zu verlängern oder vorzeitig zu beenden. Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.
  13. Zusatzleistungen

    1. Der Anbieter kann neben der Überlassung der Software weitere Leistungen erbringen, insbesondere Einrichtungen, Schulungen, Beratungsleistungen, Formularerstellungen, Schnittstellenanbindungen, Individualentwicklungen, Erweiterungen bestehender Funktionen sowie sonstige projektbezogene Leistungen (nachfolgend gemeinsam „Zusatzleistungen“).
    2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, einer Leistungsbeschreibung, dem Buchungsportal oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen den Parteien.
    3. Soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder ein verbindlicher Termin vereinbart wurde, beruhen Angaben zu Aufwand, Dauer, Lieferzeit und Vergütung auf Erfahrungswerten und einer kaufmännischen Vorkalkulation. Ergibt sich im Verlauf der Leistungserbringung ein zusätzlicher Aufwand oder eine Änderung des Leistungsumfangs, werden die Parteien eine entsprechende Anpassung der Vergütung, des Zeitplans oder des Leistungsumfangs abstimmen.
    4. Der Kunde wird alle zur Erbringung der Zusatzleistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbringen und dem Anbieter insbesondere die erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Testmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf einer nicht rechtzeitigen oder nicht ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten des Anbieters und können gesondert berechnet werden.
    5. Zusatzleistungen können remote, am Geschäftssitz des Anbieters oder vor Ort beim Kunden erbracht werden. Für Vor-Ort-Leistungen kann der Anbieter Reise-, Fahrt-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten gemäß Vereinbarung, Angebot oder gültiger Preisliste gesondert berechnen.
    6. Zusatzleistungen werden, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der vereinbarten oder gültigen Preise des Anbieters abgerechnet. Der Anbieter ist berechtigt, diese Leistungen projektbezogen, nach Leistungsfortschritt oder in regelmäßigen Abständen abzurechnen.
    7. Soweit Zusatzleistungen einer Abnahme zugänglich sind, insbesondere bei Individualentwicklungen, Schnittstellen oder individuellen Erweiterungen, wird der Anbieter die Leistung nach Fertigstellung zur Abnahme bereitstellen. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen zu prüfen und wesentliche Mängel in Textform oder telefonisch anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt sie als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
    8. Sämtliche Rechte an im Rahmen der Zusatzleistungen geschaffenen Arbeitsergebnissen, insbesondere an Softwarebestandteilen, Konzepten, Schnittstellen, Dokumentationen, Designs, Anpassungen und Erweiterungen, verbleiben beim Anbieter, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde erhält lediglich die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Rohdateien oder Entwicklungsdokumentationen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
    9. Der Anbieter ist berechtigt, allgemeine Ideen, Konzepte, Funktionen, Merkmale und Weiterentwicklungen, die im Rahmen der Zusatzleistungen entstehen, auch für andere Kunden oder zur Weiterentwicklung der Standardsoftware zu verwenden, sofern hierdurch keine vertraulichen Informationen oder individuellen Inhalte des Kunden offengelegt werden.
  14. Haftung

    1. Für den Fall, dass Leistungen des Anbieters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten ein Verschulden trifft.
    2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist je Schadensfall auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlte oder geschuldete Vergütung begrenzt.
    3. Für Ansprüche wegen grober Fahrlässigkeit, sowie Körperschäden gelten die rechtlichen Grundlagen.
    4. Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
    5. Die Artesa GmbH haftet nur für Schäden in ihrem Machtbereich (nicht für Schäden an Endgeräten oder der Kommunikationstechnologie). Der Anbieter haftet nicht für vom Nutzer begangene Urheber- oder Schutzrechtsverletzungen. Ebenso nicht für vom Nutzer verletzte Datenschutzbestimmungen, siehe Datenschutzbestimmungen im AVV.
  15. Geheimhaltung und Datenschutz

    1. Mit Vertragsabschluss wird zwischen den Vertragsparteien und der als Anlage 1 zu den AGB beigefügte Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. Die Anlage 1 kann unter https://www.artesa.de/avv eingesehen werden.
    2. Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntwerdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  16. Schlussbestimmungen

    1. Erfüllungsort ist Rostock. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Rostock. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN-Kaufrechts.
    2. Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Partei zu einer unzumutbaren Härte führen würde, werden die Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
    3. Änderungen der AGB werden vor ihrem Wirksamwerden veröffentlicht und bestehenden Nutzern in Textform mitgeteilt. Die veränderten AGB treten einen Monat nach Erhalt in Kraft, sollte der Nutzer nicht binnen dieses Monates den Änderungen der AGB widersprechen. In der Information zur AGB-Anpassung wird der Nutzer über sein Widerspruchsrecht und verbundene Rechtsfolgen informiert.
    4. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von den Vertragsparteien in Textform vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmungen.

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